Sechs Leistungen, eine Ansprechpartnerin – wählen Sie, was Sie brauchen
wohltat.office bündelt Buchhaltung, Assistenz, Social Media & Web, Kundengewinnung, Qualitätsmanagement und Existenzgründungs-Support unter einem Dach. Jede Leistung ist einzeln buchbar – oder kombiniert als Rundum-Paket.
- Jede Leistung einzeln oder kombiniert buchbar
- Keine Festanstellung, keine Lohnnebenkosten
- Eine persönliche Ansprechpartnerin für alles
- Transparente Preise statt Stundenzettel
Einzeln buchbar oder als Kombi-Paket.
Kennen Sie das?
Zwischen Tagesgeschäft, Kunden und Terminen bleibt einiges liegen – dabei entscheidet gerade das über den Erfolg.
Krise bei der Buchhaltung?
Belege stapeln sich, Fristen rücken näher – und für die Vorbereitung fehlt schlicht die Zeit.
Neue Kunden bleiben aus?
Akquise wird aufgeschoben, weil das Tagesgeschäft immer Vorrang hat – Wachstum bleibt liegen.
Social Media & Website bleiben liegen?
Zwischen Tagesgeschäft und Kundenterminen fehlt die Zeit, Profile zu pflegen oder die Website aktuell zu halten.
QM-Nachweis gefordert, aber keine Zeit?
Zertifizierung, Audits und Dokumentation verlangen Fachwissen, das im Tagesgeschäft oft fehlt.
Sechs klar getrennte Leistungsbereiche
Jeder Bereich hat seine eigene Seite mit Inhalten, Preisen und Buchungsmöglichkeit. So wählen Sie genau das, was Sie aktuell brauchen.
Buchhaltung & digitale Ablage
Belege scannen, in Lexoffice buchen und digital wie physisch sauber ablegen.
ab 150 € netto/Monat Leistung ansehen →Assistenz & Digitalisierung
Physische Unterlagen digitalisieren, benennen, strukturieren – auf Wunsch inkl. Postbearbeitung & Mail-Management.
ab 220 € netto/Monat Leistung ansehen →Social Media & Website
Instagram, Facebook und LinkedIn betreuen sowie Homepage-Gestaltung und -Neugestaltung.
ab 249 € netto/Monat Leistung ansehen →Akquise & Neukundengewinnung
Kaltakquise, Terminvereinbarung und Nachverfolgung – im B2B-Schwerpunkt über akquiseanruf.de.
ab 450 € /Paket Leistung ansehen →Qualitätsmanagement (TÜV)
Externe Qualitätsmanagerin für Ihr QM-System, interne Audits und Dokumentation.
ab 300 € netto/Monat Leistung ansehen →Existenzgründung & Start-up-Support
Der Blick von außen: Gewerbeanmeldung, Logo, Website und Social Media zum Unternehmensstart.
ab 690 € einmalig Leistung ansehen →Für alle, die ihr Business entlasten möchten
Was Sie gegenüber einer Festanstellung sparen
Eine Festanstellung bringt Nebenkosten mit sich, die schnell unterschätzt werden. Mit wohltat.office zahlen Sie ausschließlich für gebuchte Leistungen.
Festangestellte Bürokraft
- Lohnnebenkosten & Sozialversicherung
- Minijob-Zentrale: bis zu 120 €/Monat Gebühren
- Kündigungsfristen & Urlaubsanspruch
- Einarbeitungszeit & Arbeitsplatzausstattung
- Kosten laufen auch bei Auftragsflaute weiter
wohltat.office
- Keine Lohnnebenkosten, keine Sozialabgaben
- Keine Minijob-Zentrale, keine versteckten Gebühren
- Ohne Vertragsbindung, jederzeit flexibel
- Sofort einsatzbereit, eigene Ausstattung
- „Arbeiten wir nicht, zahlen Sie auch nichts"
Feste Pauschalen statt Rätselraten.Jeder Leistungsbereich hat eigene, klar ausgewiesene Preise. Passt nichts genau, erstelle ich Ihnen gern ein individuelles Angebot.
Leistungen & Preise ansehenPersönlicher Service statt anonyme Agentur
Sie erreichen mich direkt – ohne Callcenter-Skripte, ohne Umwege über verschiedene Ansprechpartner.
Ein fester Kontakt
Keine wechselnden Sachbearbeiter – Sie sprechen für jede Leistung mit mir persönlich.
Über 10 Jahre Erfahrung
Aus Verwaltung, Qualitätsmanagement, Vertrieb und Social Media.
Transparente Kommunikation
Klare Absprachen, ehrliches Feedback, nachvollziehbare Dokumentation.
DSGVO-konform
Digitale Aktenführung und Datenverarbeitung nach aktuellen Vorgaben.
In fünf Schritten zur Entlastung
Kontaktaufnahme
Sie schildern kurz Ihren Bedarf – per Telefon, WhatsApp oder Formular.
Bedarfsanalyse
Gemeinsam klären wir, welche Leistungen Sie konkret benötigen.
Angebot
Sie erhalten transparente Preise – einzeln oder als Kombi-Paket.
Start der Zusammenarbeit
Zugänge, Prozesse und Tools werden gemeinsam eingerichtet.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Abstimmung und Reporting – so flexibel wie Sie es brauchen.
Nicole Wohlfahrt – wohltat.office
Bevor ich wohltat.office gegründet habe, habe ich über zehn Jahre Erfahrung in der medizinischen Verwaltung, im Qualitätsmanagement, in der Immobilienverwaltung sowie im Social-Media-Bereich gesammelt. Diese Vielseitigkeit bringe ich heute in meinen Büroservice ein: strukturiert, verlässlich und mit einem Blick für das, was im Alltag wirklich entlastet.
- Arbeitsweise: Transparent, termintreu, digital – ohne Callcenter-Prinzip
- Sitz: Rheingau (Geisenheim/Bingen) – Zusammenarbeit deutschlandweit remote möglich
- Gelernte Medizinische Fachangestellte (MFA)
- Social Media Management (ILS-Fernstudium)
- In Ausbildung zur zertifizierten Hausverwalterin (Zertifizierte Verwalterin nach § 26a WEG, IHK)
- Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (IHK), Weiterbildung über die DVA
- Qualitätsbeauftragte (TÜV)
„Ihr Büro in guten Händen."
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell kann ich starten?
Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Vertragsbindung?
Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig buchen?
Ist die Zusammenarbeit DSGVO-konform?
Muss ich eigene Software bereitstellen?
Wie kommunizieren wir im Arbeitsalltag?
Was ist akquiseanruf.de?
Klassische vorbereitende Buchhaltung & digitale Ablage
Ihre Belege werden erfasst, in Lexoffice gebucht und digital wie physisch sauber archiviert – termintreu, strukturiert und ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.
Was ist enthalten
Buchhaltungspauschalen nach Belegvolumen
Alle Pakete beinhalten Scannen, Buchen in Lexoffice und digitale Ablage. Zusätzliche Belege werden mit 1,50 € netto/Beleg abgerechnet.
Starter
- Scannen & Buchen in Lexoffice
- Digitale Ablage
- Monatlicher Turnus
Standard
- Alles aus Starter
- Physische Ablage inklusive
- Priorisierte Bearbeitung
Plus
- Alles aus Standard
- Kurzfristige Rückfragen priorisiert
Profi
- Alles aus Plus
- Feste wöchentliche Abstimmung möglich
Paket auswählen & anfragen
Fragen zur Buchhaltung
Was zählt als „Beleg"?
Was passiert, wenn ich das Belegvolumen überschreite?
Arbeiten Sie auch mit anderer Software als Lexoffice?
Klassische Assistenz & Digitalisierung
Physische Unterlagen werden digitalisiert, sinnvoll benannt und strukturiert abgelegt. Auf Wunsch übernehme ich zusätzlich Ihre Postbearbeitung und Ihr E-Mail-Postfach.
Was ist enthalten
Assistenz-Pakete nach Stundenkontingent
Zusätzliche Stunden über das gebuchte Kontingent hinaus werden mit 45 € netto/Stunde abgerechnet.
Basis
- Digitalisierung & Ablage
- Benennung & Struktur
Standard
- Alles aus Basis
- Priorisierte Bearbeitung
Intensiv
- Alles aus Standard
- Feste wöchentliche Abstimmung
Paket auswählen & anfragen
Fragen zur Assistenz
Wie werden Unterlagen übergeben?
Kann ich die Postbearbeitung jederzeit dazubuchen?
Was genau übernehmen Sie beim Mail-Management?
Wie wird der Preis berechnet, wenn das Mailaufkommen schwankt?
Lohnt sich die Kombination mit der Buchhaltung?
Social Media Betreuung & Homepage-Gestaltung
Instagram, Facebook und LinkedIn werden regelmäßig bespielt und gepflegt. Dazu: Gestaltung, Neugestaltung und Pflege Ihrer Homepage – mit allem, was dazugehört.
Social-Media-Betreuung & Website-Pakete
Die monatlichen Pakete umfassen Bildgestaltung, Content-Erstellung sowie Posting & Einplanung. Website-Projekte werden einmalig abgerechnet und können jederzeit dazugebucht werden.
Starter
- Bildgestaltung, Content & Posting
Standard
- Bildgestaltung, Content & Posting für beide Kanäle
Premium
- LinkedIn-Verwaltung inklusive
Community-Management
- Grundpauschale inkl. bis 2 Std./Monat
- Mehraufwand 45 € netto/Std.
Da sich das Nachrichtenaufkommen in Kommentaren und DMs im Voraus nicht zuverlässig einschätzen lässt, wird die Beantwortung über eine Grundpauschale mit Stundenkontingent abgerechnet – zusätzlicher Aufwand wird transparent nach Stundensatz nachberechnet, nie pauschal geschätzt.
Onepager
Business-Website
Relaunch
Akquise & Neukundengewinnung
Telefonische B2B-Kaltakquise, Terminvereinbarung und Nachverfolgung – im Rahmen meiner spezialisierten Marke akquiseanruf.de mit festen Anruf-Paketen.
Was ist enthalten
Eine feste Ansprechpartnerin statt anonymes Callcenter: Jede Telefonkampagne läuft nach einem individuell abgestimmten Gesprächsleitfaden und wird lückenlos dokumentiert.
Für wen sich das eignet
Akquise ist mein Spezialgebiet mit eigener Marke: Details, Referenzen und weiterführende Informationen finden Sie auf akquiseanruf.de.
So läuft eine Kampagne ab
Erstkontakt
Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.
Zielgruppe festlegen
Gemeinsam definieren wir Zielkunden und Kampagnenziel.
Kampagnenstart
Die Anrufe starten in der Regel in der Folgewoche.
Laufende Dokumentation
Jedes Gespräch wird protokolliert und ist für Sie einsehbar.
Abschlussbericht
Sie erhalten einen finalen Report mit allen Terminen und Ergebnissen.
Anruf-Pakete
Basis: 1,80 € netto pro Anruf. Größere Pakete erhalten einen Mengenrabatt. Jeder getätigte Anruf zählt unabhängig von Gesprächsdauer oder Ergebnis.
250 Anrufe
500 Anrufe
750 Anrufe
1.000 Anrufe
E-Mail-Nachfassen
CRM-Integration
Lead-Recherche
Paket & Zusatzleistungen auswählen
Fragen zur Akquise
Wie groß sind die Anruf-Pakete und kann ich klein anfangen?
Was genau zählt als „ein Anruf“?
Worin unterscheidet sich das von einem klassischen Callcenter?
Wie wird der Datenschutz bei der Kaltakquise sichergestellt?
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit oder versteckte Kosten?
Wann kann die Kampagne starten?
Externe Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV-geprüft)
Ich bin TÜV-geprüfte Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) und übernehme die laufende Betreuung Ihres QM-Systems. Auf Wunsch kann ich bei Ihrem Zertifizierer offiziell als Ihre externe QMB benannt und eingetragen werden, wenn intern keine eigene Stelle dafür vorhanden ist.
Was ist enthalten
Viele kleine und mittlere Unternehmen benötigen für ihre Zertifizierung (z. B. nach ISO 9001) eine benannte Qualitätsmanagementbeauftragte – haben aber intern weder die freie Kapazität noch die Qualifikation dafür. Als TÜV-geprüfte QMB übernehme ich diese Rolle extern für Ihr Unternehmen: Ich werde bei Ihrem Zertifizierer als zuständige Ansprechpartnerin für das QM-System benannt und verantworte dessen Pflege, Weiterentwicklung und Audit-Begleitung – so, wie es eine interne QMB tun würde, nur flexibel buchbar und ohne Festanstellung.
Zertifikat: Qualitätsbeauftragte/r (TÜV)
Personenzertifizierung durch PersCert TÜV, TÜV Rheinland Akademie GmbH – Grundlage für die Bestellung als externe QMB bei Ihrem Zertifizierer.
- Aufbau eines QM-Systems nach DIN EN ISO 9001
- Organisation der Qualitätstätigkeiten und Auditierung
Zertifikat verifizierbar unter certipedia.com, Verifizierungs-ID 7411150561.
Offizielles TÜV Rheinland Prüfzeichen (Geprüfte Qualifikation), ID 0217465729, gültig bis 10.10.2027. Verifizierbar über den QR-Code oder auf www.tuv.com.
QM-Betreuung im Abo oder als Projekt
Basis
- Dokumentenpflege
Standard
- Interne Audits inklusive
Paket auswählen & anfragen
Fragen zum Qualitätsmanagement
Was macht eine Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) und wofür brauche ich sie?
Kann eine externe QMB offiziell benannt werden, oder muss das intern jemand aus dem Unternehmen sein?
Für welche Normen sind Sie qualifiziert?
Wie läuft die Zusammenarbeit als externe QMB konkret ab?
Sind Sie beim Zertifizierungsaudit persönlich dabei?
Was kostet eine externe QMB im Vergleich zu einer internen Stelle?
Existenzgründung & Start-up-Support
Der Blick von außen auf Ihr neues Unternehmen: von der Gewerbeanmeldung über Logo und Website bis zu Social Media – alles aus einer Hand.
Was ist enthalten
Start-up-Pakete (einmalig)
Starter-Paket
- Logo & Visitenkarten
- Briefpapier-Vorlage
- Begleitung Gewerbeanmeldung
Business-Paket
- Alles aus Starter
- Website bis 5 Seiten
- E-Mail-Einrichtung & Flyer-Design
Rundum-Sorglos-Paket
- Alles aus Business
- Social-Media-Profile inkl. Redaktionsplan
- 3 Monate Begleitung
Paket auswählen & anfragen
Kombi-Anfrage: alles aus einer Hand
Wählen Sie beliebig viele Leistungsbereiche aus und stellen Sie sich Ihr individuelles Rundum-Paket zusammen. Sie erhalten anschließend ein gemeinsames, aufeinander abgestimmtes Angebot – oft mit Vorteilen gegenüber der Einzelbuchung.
Was möchten Sie kombinieren?
Ihre Kombi-Auswahl
Lassen Sie uns sprechen
Nicht sicher, welche Leistung passt, oder haben Sie eine allgemeine Frage? Schreiben Sie mir – ich melde mich persönlich zurück.
Angaben gemäß § 5 TMG
wohltat.office
Inhaberin: Nicole Wohlfahrt (Maria Luise Nicole Wohlfahrt)
auch handelnd unter der Marke „akquiseanruf.de"
Am Ockenheimer Graben 54
55411 Bingen am Rhein
Deutschland
Kontakt
Telefon: 0176 23563253
E-Mail: info@wohltatoffice.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE328700484
Streitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Bildnachweise
Pixabay · Pineapple Supply Co. (Unsplash) · Taduuda (Unsplash)
1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Nicole Wohlfahrt – wohltat.office, Am Ockenheimer Graben 54, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland
E-Mail: info@wohltatoffice.de · Telefon: 0176 23563253
2. Zugriffsdaten und Hosting
Beim Aufruf dieser Website erhebt der Hosting-Anbieter automatisch sogenannte Server-Logfiles, die Ihr Browser automatisch übermittelt (u. a. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der Anfrage, Browsertyp, Betriebssystem). Diese Daten werden zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebs der Website sowie zur Verbesserung unseres Angebots verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) und nur so lange gespeichert, wie es für diesen Zweck erforderlich ist.
3. Kontakt- und Buchungsformulare
Wenn Sie uns über ein Kontakt- oder Buchungsformular auf dieser Website Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Formular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, Vertragsanbahnung bzw. -erfüllung).
Entscheiden Sie sich über ein Buchungsformular für eine verbindliche Bestellung mit Vorkasse, werden Ihre Daten zusätzlich zur Vertragsabwicklung an folgende Auftragsverarbeiter übermittelt:
- Lexware Office (Haufe Group), zur Anlage eines Kundenkontakts und einer Rechnung in unserer Buchhaltungssoftware;
- Resend, zum Versand der automatischen Bestellbestätigung und interner Benachrichtigungen per E-Mail;
- der Hosting-Anbieter unserer Buchungs-Funktion (Vercel Inc.), zur technischen Verarbeitung Ihrer Anfrage.
Mit diesen Dienstleistern bestehen bzw. werden, soweit erforderlich, Verträge zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen. Soweit einzelne Anbieter Daten außerhalb der EU/des EWR (insbesondere in den USA) verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage von EU-Standardvertragsklauseln bzw. eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission.
Entscheiden Sie sich stattdessen für eine unverbindliche Anfrage, wird keine Rechnung angelegt – Ihre Daten werden ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage per E-Mail verarbeitet.
Ihre Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, spätestens nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (insbesondere handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten bei abgeschlossenen Buchungen).
4. Cookies
Diese Website verwendet keine Cookies zu Tracking- oder Analysezwecken. Es werden ausschließlich technisch notwendige Daten im Rahmen der oben beschriebenen Formularverarbeitung verwendet.
5. Verlinkte Social-Media-Profile
Diese Website verlinkt auf unsere Profile bei Instagram und Facebook (Anbieter: Meta Platforms Ireland Limited) sowie auf WhatsApp (Anbieter: WhatsApp Ireland Limited). Es handelt sich um einfache Links, keine eingebetteten Plugins – beim Besuch dieser Website werden dadurch keine Daten an diese Anbieter übertragen. Erst wenn Sie aktiv auf einen solchen Link klicken und die jeweilige Plattform aufrufen, gilt die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.
6. Ihre Rechte
Ihnen stehen nach der DSGVO folgende Rechte zu:
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DSGVO);
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- Löschung Ihrer Daten zu verlangen (Art. 17 DSGVO);
- Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO);
- Datenübertragbarkeit zu verlangen (Art. 20 DSGVO);
- der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen, soweit sie auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO beruht (Art. 21 DSGVO);
- sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
7. Kontakt für Datenschutzanfragen
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an die oben unter Punkt 1 genannten Kontaktdaten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen der telefonischen Kundengewinnung und virtuellen Assistenz – wohltat.office, Inhaberin Nicole Wohlfahrt, auch handelnd unter der Marke „akquiseanruf.de"
wohltat.office · Inhaberin: Nicole Wohlfahrt (Maria Luise Nicole Wohlfahrt) · Am Ockenheimer Graben 54, 55411 Bingen am Rhein, Deutschland · Telefon: 0176-23563253 · E-Mail: info@akquiseanruf.de · USt-IdNr.: DE328700484
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen zwischen wohltat.office, Inhaberin Nicole Wohlfahrt, Am Ockenheimer Graben 54, 55411 Bingen am Rhein (E-Mail: info@akquiseanruf.de, Telefon: 0176-23563253, USt-IdNr. DE328700484) – nachfolgend „Auftragnehmerin" genannt, auch handelnd unter der Marke „akquiseanruf.de" – und ihren Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber" genannt.
(2) Die Leistungen der Auftragnehmerin richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden als Vertragspartner (Auftraggeber) nicht angenommen; ein hiervon abweichender Vertragsschluss kommt nicht zustande. Hiervon unberührt bleibt, dass im Rahmen der Leistungserbringung – insbesondere bei telefonischer Kaltakquise – auch Verbraucher als Angerufene (Dritte) kontaktiert werden können; die diesbezüglichen Regelungen ergeben sich aus § 6 dieser AGB.
(3) Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB, abrufbar unter www.wohltatoffice.de/agb sowie www.akquiseanruf.de.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden auch bei Kenntnis der Auftragnehmerin keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
- „Anruf" jede über die Telefonanlage der Auftragnehmerin oder – im Fall des § 7 – des Auftraggebers ausgehende Anwahl einer Zielrufnummer im Rahmen einer beauftragten Telefonkampagne, unabhängig vom weiteren Verlauf (Einzelheiten § 4);
- „Telefonkampagne" die Gesamtheit der im Rahmen eines Auftrags durchzuführenden Anrufe;
- „Kontaktliste" die vom Auftraggeber bereitgestellte oder freigegebene Liste an Zielrufnummern/Ansprechpartnern.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind je nach individueller Beauftragung insbesondere folgende Leistungen:
- telefonische Kaltakquise im B2B-Bereich (Outbound);
- telefonische Kaltakquise im B2C-Bereich unter den besonderen Voraussetzungen des § 6;
- Terminvereinbarung, Bedarfsermittlung, Lead-Qualifizierung;
- Telefonservice/Telefonannahme (Inbound);
- Recherche und Bereitstellung von Kontaktdaten (Leads);
- virtuelle Assistenz im Sinne von § 11 (u. a. Büroorganisation, vorbereitende Buchhaltung, Terminmanagement, Personalvorauswahl, Unterstützung bei Veranstaltungen/Events, allgemeine administrative Assistenzleistungen);
- sonstige, im Einzelfall gesondert schriftlich vereinbarte Dienstleistungen.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen zwischen Angebot/Auftragsbestätigung und diesen AGB gehen die individualvertraglichen Regelungen vor, § 305b BGB.
(3) Die Auftragnehmerin schuldet, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, Dienste im Sinne des § 611 BGB, keinen Werkerfolg. Insbesondere wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, insbesondere keine Mindestanzahl an erreichten Personen, Terminen, Leads, Abschlüssen oder Umsätzen. Ein Werkvertrag kommt nur zustande, wenn dies für die jeweilige Teilleistung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber in Textform und Annahme durch die Auftragnehmerin zustande, spätestens jedoch durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der zu bewerbenden Produkte/Dienstleistungen oder der bereitgestellten Kontaktlisten bestehen (vgl. § 6).
(4) Mit Auftragserteilung werden die vereinbarten Leistungsmengen (z. B. Anzahl Anrufe, Pakete, Stundenkontingente) verbindlich beauftragt.
§ 4 Leistungserbringung Telefonakquise, Definition „Anruf"
(1) Ein Anruf gilt als getätigt und ist vollständig abrechnungspflichtig, sobald die Zielrufnummer gewählt und der Verbindungsaufbau eingeleitet wurde (d. h. sobald ein Rufton/Freizeichen ausgelöst, ein Besetztzeichen empfangen oder eine sonstige Netzreaktion registriert wird). Unerheblich für die Abrechnungspflicht ist insbesondere, ob
- ein Gesprächskontakt mit einer Person zustande kommt;
- der Anschluss besetzt ist;
- niemand erreichbar ist oder nicht abgenommen wird;
- eine Mailbox/ein Anrufbeantworter erreicht wird;
- sofort aufgelegt wird;
- ein Rückruf vereinbart wird; oder
- sich die Nummer als falsch, nicht vergeben oder nicht mehr aktuell herausstellt.
(2) Die Dauer eines einzelnen Telefonats hat keinen Einfluss auf den Preis pro Anruf; auch länger dauernde Gespräche sind mit dem vereinbarten Preis pro Anruf abgegolten. Mehrere Anwahlversuche derselben Zielrufnummer innerhalb einer Kampagne (z. B. erneuter Anruf nach „besetzt" oder ein vereinbarter Rückruf) gelten jeweils als eigenständiger, gesondert abzurechnender Anruf.
(3) Vor- und Nachbereitung (u. a. Gesprächsvorbereitung, Dokumentation, Reporting) sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, im Preis pro Anruf enthalten.
(4) Die Anrufe erfolgen grundsätzlich unter Nennung des Namens der Auftragnehmerin bzw. – nach vorheriger Vereinbarung – im Namen des Auftraggebers oder als dessen erkennbar beauftragte externe Vertriebsunterstützung.
§ 5 Telefonische Kaltakquise im B2B-Bereich
(1) Kaltakquise gegenüber Unternehmen (B2B) erfolgt auf Grundlage einer im Einzelfall zu beurteilenden mutmaßlichen Einwilligung des Angerufenen im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, das heißt, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Angerufenen an dem beworbenen Angebot vermutet werden kann.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Auswahl einer branchen- bzw. bedarfsgerechten Zielgruppe, die eine solche mutmaßliche Einwilligung plausibel erscheinen lässt, sowie für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten oder freigegebenen Kontaktdaten und Zielgruppenkriterien. Die Auftragnehmerin führt insoweit keine eigene rechtliche Prüfung der Zielgruppenauswahl durch, sofern dies nicht gesondert beauftragt wurde.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass die im Rahmen der Telefonkampagne beworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
§ 6 Telefonische Kaltakquise im B2C-Bereich (Sonderregelung, Haftungsübernahme des Auftraggebers)
(1) Kaltakquise gegenüber Verbrauchern (B2C) im Sinne des § 13 BGB ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des jeweils Angerufenen zulässig. Die Auftragnehmerin führt B2C-Telefonkampagnen ausschließlich dann durch, wenn der Auftraggeber ihr eine Kontaktliste bereitstellt, bei der er zuvor selbst geprüft und sichergestellt hat, dass für jeden einzelnen darin enthaltenen Kontakt eine wirksame, den Anforderungen von § 7a UWG sowie Art. 6, 7 DSGVO genügende Einwilligung in Werbeanrufe vorliegt und ordnungsgemäß dokumentiert ist (Opt-in).
(2) Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin ausdrücklich als Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB zu, dass
- für sämtliche in der Kontaktliste enthaltenen Verbraucher eine wirksame und nachweisbare Einwilligung in telefonische Werbung vorliegt;
- diese Einwilligung inhaltlich die konkret beauftragte Telefonkampagne (Absender, Produkt/Dienstleistung, Zeitraum) abdeckt;
- die Einwilligung nicht widerrufen wurde; und
- die zugehörigen Nachweise (u. a. Zeitpunkt, Inhalt, Umfang und Art der Einwilligungserklärung) für die Dauer von mindestens fünf Jahren aufbewahrt und der Auftragnehmerin sowie zuständigen Behörden (insbesondere der Bundesnetzagentur) auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden.
(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vor Beginn und während einer B2C-Telefonkampagne stichprobenartig Nachweise der Einwilligung zu verlangen. Bis zur Vorlage geeigneter Nachweise ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Durchführung der betroffenen Telefonate auszusetzen oder ganz abzulehnen, ohne dass hierdurch Ansprüche des Auftraggebers entstehen; der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Angerufener, Mitbewerber, Verbraucherschutzverbände) sowie von behördlichen Maßnahmen (insbesondere Bußgeldern der Bundesnetzagentur nach § 20 UWG, Abmahnkosten, Ordnungsmitteln) frei, die daraus resultieren, dass für einen oder mehrere der in der bereitgestellten Kontaktliste enthaltene Verbraucher tatsächlich keine wirksame oder ausreichend dokumentierte Einwilligung vorlag. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) der Auftragnehmerin. Das volle wirtschaftliche und rechtliche Haftungsrisiko einer B2C-Kaltakquise auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Kontaktliste trägt somit ausschließlich der Auftraggeber.
(5) Die Auftragnehmerin selbst nimmt keine eigenständige rechtliche Prüfung der Wirksamkeit einzelner Einwilligungserklärungen vor; sie darf sich auf die Zusicherung des Auftraggebers gemäß Absatz 2 verlassen, sofern keine offenkundigen Zweifel bestehen.
(6) Unberührt bleibt das Recht der Auftragnehmerin, die Ausführung einzelner Anrufe zu verweigern, wenn ihr konkrete Anhaltspunkte für das Fehlen einer wirksamen Einwilligung vorliegen (z. B. ein Widerspruch des Angerufenen).
§ 7 Telefonanlage, technische Durchführung und Anrufzählung
(1) Die Auftragnehmerin führt Telefonkampagnen grundsätzlich über ihre eigene Telefonanlage/Technik durch. Die dabei von der Auftragnehmerin erstellte Dokumentation (u. a. Anrufliste, Zeitstempel, Ergebnis je Anruf) ist Grundlage für die Abrechnung nach § 4.
(2) Wünscht der Auftraggeber, dass Anrufe stattdessen über sein eigenes System durchgeführt werden, geschieht dies auf ausdrücklichen Wunsch und im alleinigen Interesse des Auftraggebers. In diesem Fall kann die Auftragnehmerin eine lückenlose und technisch korrekte automatische Auszählung der getätigten Anrufe von ihrer Seite nicht gewährleisten, da sie auf die technische Protokollierung des fremden Systems keinen Einfluss hat.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist der Auftraggeber verpflichtet, der Auftragnehmerin nach Abschluss des jeweiligen Abrechnungszeitraums bzw. auf Anforderung unaufgefordert eine vollständige Auszählung/einen Nachweis der getätigten Anrufe aus seinem eigenen System zur Verfügung zu stellen. Diese Auszählung des Auftraggebers ist in diesem Fall verbindliche Grundlage der Rechnungsstellung.
(4) Legt der Auftraggeber die Auszählung nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung vor, ist die Auftragnehmerin berechtigt, ersatzweise nach ihrer eigenen, parallel geführten Dokumentation (soweit vorhanden) oder nach der vereinbarten Sollmenge (z. B. gebuchtes Kontingent) abzurechnen; diese Abrechnung gilt als vom Auftraggeber anerkannt, wenn er ihr nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftraggeber in der Rechnung gesondert hingewiesen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen, insbesondere
- Informationen zum beworbenen Produkt/zur Dienstleistung;
- Zielgruppen- und Kontaktlisten gemäß §§ 5, 6;
- etwaige Gesprächsleitfäden, Besonderheiten oder Ausschlusskriterien (z. B. Bestandskunden, Sperrvermerke); sowie
- für virtuelle Assistenzleistungen: erforderliche Zugänge, Zugangsdaten, Dokumente und Ansprechpartner.
(2) Erhält die Auftragnehmerin während eines Telefonats einen Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung, nimmt sie die betroffene Person unverzüglich in eine eigene Sperrliste auf und schließt sie von weiteren Anrufen im Rahmen der laufenden Kampagne aus. Eine Weiterverwendung des Kontakts durch den Auftraggeber für künftige eigene Werbemaßnahmen oder durch andere Kampagnen/Dienstleister liegt in dessen alleiniger Verantwortung.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch der Auftragnehmerin unberührt; ein sich hieraus ergebender Mehraufwand wird nach Aufwand gesondert vergütet.
(4) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Weitergabe sämtlicher der Auftragnehmerin überlassenen Daten und Unterlagen berechtigt ist.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht abweichend im Angebot vereinbart, beträgt der Preis für telefonische Kaltakquise 1,80 € netto pro Anruf (Definition § 4), zzgl. der jeweiligen gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Für virtuelle Assistenzleistungen sowie sonstige Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise (z. B. Stunden-, Pauschal- oder Paketpreise), jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind mindestens 50 % der voraussichtlichen Gesamtkosten vor Beginn der Leistungserbringung als Vorauszahlung fällig; der Restbetrag wird nach Abschluss bzw. mit der jeweiligen periodischen Rechnungsstellung (z. B. wöchentlich/monatlich) fällig. Für online über die Website abgeschlossene, verbindliche Bestellungen gilt abweichend hiervon eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags vor Leistungsbeginn, wie im jeweiligen Buchungsformular ausgewiesen.
(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen und die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
(5) Bereits begonnene Telefonkampagnen bzw. Pakete sind nach Beginn der Leistungserbringung nicht stornierbar. Ein späteres Abbrechen, Aussetzen oder Nicht-Abrufen der beauftragten Leistung durch den Auftraggeber (z. B. Nichtbereitstellung von Kontaktlisten, Widerruf des Auftrags) führt nicht zur Minderung oder zum Wegfall der Vergütung für bereits durchgeführte Anrufe bzw. erbrachte Leistungen; im Übrigen bleibt § 615 BGB unberührt – ersparte Aufwendungen werden angerechnet, soweit sie der Auftragnehmerin tatsächlich entstehen und nachweisbar sind.
(6) Der Auftraggeber kann gegen Forderungen der Auftragnehmerin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 10 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Einmalige Aufträge/Pakete enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung bzw. mit Aufbrauch des vereinbarten Kontingents.
(2) Laufende Betreuungsverträge (z. B. dauerhafte virtuelle Assistenz, fortlaufende Telefonkampagnen) können, sofern nicht anders vereinbart, von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftragnehmerin liegt insbesondere vor bei
- Zahlungsverzug des Auftraggebers mit mindestens zwei fälligen Zahlungen trotz Nachfristsetzung;
- begründetem Verdacht, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Kontaktlisten oder Werbeinhalte rechtswidrig sind; oder
- Vermögensverfall des Auftraggebers (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzantrag).
§ 11 Virtuelle Assistenz – besondere Bestimmungen
(1) Statusklarstellung: Die Auftragnehmerin erbringt sämtliche Leistungen als selbstständige, freie Auftragnehmerin. Sie ist hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsmitteln nicht weisungsgebunden, soweit nicht projektbezogene Zeitfenster ausdrücklich vereinbart wurden. Es entsteht kein Arbeitsverhältnis, keine Arbeitnehmerähnlichkeit und keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers im Sinne des Sozialversicherungs- oder Arbeitsrechts. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, der Auftragnehmerin fachliche oder persönliche Weisungen zu erteilen, die über eine funktionsbezogene Auftragssteuerung hinausgehen.
(2) Die Auftragnehmerin nutzt für die Leistungserbringung grundsätzlich eigene Hard- und Software. Sofern der Auftraggeber die Nutzung eigener Systeme, Zugänge oder Lizenzen wünscht, stellt er diese rechtzeitig, vollständig funktionsfähig und mit den erforderlichen Zugriffsrechten zur Verfügung; für Störungen, Ausfälle oder Datenverluste, die auf diesen vom Auftraggeber bereitgestellten Systemen beruhen, haftet die Auftragnehmerin nicht.
(3) Der Auftraggeber ist für eine regelmäßige eigene Datensicherung (Backup) sämtlicher ihm gehörender Daten verantwortlich. Für den Verlust von Daten haftet die Auftragnehmerin nur, soweit dieser Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wäre, und nur im Rahmen von § 13.
(4) Vorbereitende Buchhaltungsleistungen der Auftragnehmerin ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung und keine Tätigkeiten, die nach dem Steuerberatungsgesetz Steuerberatern vorbehalten sind. Die inhaltliche und steuerliche Prüfung sowie die abschließende Verantwortung obliegen dem vom Auftraggeber beauftragten Steuerbüro.
(5) Bei der Vorauswahl von Personal (Sichtung von Bewerbungsunterlagen, Vorgespräche) trifft die Auftragnehmerin keine Einstellungsentscheidung; diese verbleibt beim Auftraggeber. Für die Einhaltung arbeits- und diskriminierungsrechtlicher Vorgaben (u. a. AGG) im Auswahlprozess ist im Innenverhältnis der Auftraggeber verantwortlich, soweit die Auftragnehmerin die Vorgaben des Auftraggebers ordnungsgemäß umsetzt.
(6) Feste Erreichbarkeits- oder Reaktionszeiten sowie eine durchgehende Verfügbarkeit bestehen nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich (z. B. in einem Service-Level-Agreement) vereinbart wurde.
§ 12 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu verwenden. Dies gilt über das Vertragsende hinaus.
(2) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(3) Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Kontaktlisten, Kundendaten im Rahmen der virtuellen Assistenz), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verantwortlichkeit für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftragnehmerin (insbesondere Kontaktlisten gemäß §§ 5, 6) verbleibt beim Auftraggeber als datenschutzrechtlich Verantwortlichem im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
§ 13 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und im Falle der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
(2) Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der für den betroffenen Einzelauftrag vereinbarten Nettovergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für
- das Ausbleiben eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Terminquote, Abschlussquote, Umsatz);
- die Nichterreichbarkeit von Ansprechpartnern;
- ausbleibende Rückmeldungen kontaktierter Personen; sowie
- mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Auftragnehmerin sowie bei Ansprüchen aus Delikt.
(5) Die vorstehenden Absätze berühren nicht die in § 6 Absatz 4 geregelte Freistellungsverpflichtung des Auftraggebers, die unabhängig von einem eigenen Verschulden der Auftragnehmerin als eigenständige, verschuldensunabhängige Garantieübernahme des Auftraggebers besteht.
§ 14 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Von der Auftragnehmerin erstellte Arbeitsergebnisse mit Werkcharakter (z. B. Gesprächsleitfäden, Skripte, Auswertungen, Konzepte, Vorlagen) bleiben, soweit urheberrechtlich schutzfähig, im Eigentum bzw. Urheberrecht der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erhält hieran mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.
(2) Von der Auftragnehmerin recherchierte oder bereitgestellte Kontaktdaten (Leads) dürfen ausschließlich für den eigenen Geschäftszweck des Auftraggebers verwendet werden; eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine Überlassung an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Auftragnehmerin (55411 Bingen am Rhein). Die Auftragnehmerin ist daneben berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Einzelvertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Die Auftragnehmerin behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern; bei Dauerschuldverhältnissen werden Änderungen dem Auftraggeber in Textform spätestens sechs Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird der Auftraggeber in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Kein Verbraucher-Widerrufsrecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB steht ausschließlich Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB bei Verträgen mit Unternehmer:innen zu.
Gemäß § 1 Abs. 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich die Leistungen von wohltat.office ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher werden als Vertragspartner nicht angenommen.
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